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Schiedsstelle des Amtes Friedland


 Sitz und Postanschrift der Schiedsstelle:
                         
 Schiedsstelle des Amtes Friedland
 Riemannstraße 42
 17098 Friedland
 

 Auf der Grundlage des Schiedsstellengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.9.1990 existiert im Amt Friedland eine  Schiedsstelle.


 Aufgabe einer Schiedsstelle:

 Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, nach einem schriftlich gestellten Antrag eine gütliche Einigung zwischen zerstrittenen Parteien mit Hilfe
 einer Meditation zu erreichen oder bei keiner Einigung, eine Erfolglosigkeit zu bescheinigen, die dann eine Voraussetzung für ein meist
 teures gerichtliches Verfahren ist ( SchStG M-V 1.7.2010 ).

 Antrag:

 Ein schriftlich eingereichter Antrag ist Voraussetzung für den Beginn einer Streitschlichtung. Er ist formlos zu stellen und beinhaltet das zu
 lösende Problem mit Angabe einer Zielstellung. Neben der eigenen Anschrift ist die Adresse des Antragsgegners mitzuteilen.

 Ablauf:

  Mit dem Vorliegen eines schriftlichen Antrages, wird eine Erläuterungstermin mit dem Antragsteller vereinbart, bei dem die
  Zahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 30,00 € fällig wird.

 Schriftliche Einladung der Parteien zum Schlichtungsgespräch (die Gegenpartei erhält eine Kopie des Antrags).
 Durchführung der Streitschlichtung mit Erfolgs- bzw. Erfolgslosigkeitsbescheinigung
 Abrechnung der Kosten
 Ein weiterer Schlichtungstermin ist nach Absprache mit den Parteien möglich.
 
Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung  haben, richten Sie bitte diese an die Schiedsstelle.

 Schiedstellentermine:

 Jeden 2. Donnerstag im Monat
 15.00-17.00 Uhr
 Liegen keine Anträge vor, ist die Schiedsstelle nicht besetzt.
 

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