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Aufgabe einer Schiedsstelle:
Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, nach einem schriftlich gestellten Antrag eine gütliche Einigung zwischen zerstrittenen Parteien mit Hilfe einer Meditation zu erreichen oder bei keiner Einigung, eine Erfolglosigkeit zu bescheinigen, die dann eine Voraussetzung für ein meist teures gerichtliches Verfahren ist ( SchStG M-V 1.7.2010 ).
Antrag:
Ein schriftlich eingereichter Antrag ist Voraussetzung für den Beginn einer Streitschlichtung. Er ist formlos zu stellen und beinhaltet das zu lösende Problem mit Angabe einer Zielstellung. Neben der eigenen Anschrift ist die Adresse des Antragsgegners mitzuteilen.
Ablauf:
Mit dem Vorliegen eines schriftlichen Antrages, wird eine Erläuterungstermin mit dem Antragsteller vereinbart, bei dem die Zahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 30,00 € fällig wird.
Schriftliche Einladung der Parteien zum Schlichtungsgespräch (die Gegenpartei erhält eine Kopie des Antrags). Durchführung der Streitschlichtung mit Erfolgs- bzw. Erfolgslosigkeitsbescheinigung Abrechnung der Kosten Ein weiterer Schlichtungstermin ist nach Absprache mit den Parteien möglich. Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung haben, richten Sie bitte diese an die Schiedsstelle.
Schiedstellentermine:
Jeden 2. Donnerstag im Monat 15.00-17.00 Uhr Liegen keine Anträge vor, ist die Schiedsstelle nicht besetzt.
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